Der Gastaufnahmevertrag
Die Wahl Ihrer Unterkunft
Sie können die Quartiere je nach Ihren Bedürfnissen in unterschiedlichen Kategorien auswählen. Alle Angaben beruhen auf Informationen des Vermieters. Die Tourist-Information übernimmt dafür keine Haftung.
Die Preise
Die Preise sind Inklusivpreise mit Bedienungsgeld, Heizung und Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise sind Mindest- und Höchstpreise. Wir empfehlen, Preise schriftlich zu vereinbaren. Dem Preisangebot liegen einheitliche Leistungen zu Grunde. Im Pensionspreis ist die Verpflegung enthalten, und zwar entweder mit Frühstück, Halbpension oder Vollpension. Für nicht eingenommene Mahlzeiten tritt keine Barvergütung ein. Für Diätkost wird ein Aufschlag erhoben.
Die Preisspanne zwischen Mindest- und Höchstpreis resultiert aus der unterschiedlichen Lage, Art und Ausstattung der jeweiligen Zimmer. Verbindlich ist das Angebot des Vermieters. Bei allgemeinen Kostensteigerungen bleiben Preisänderungen vorbehalten. Die Preise gelten bei Hotels und Pensionen pro Person pro Tag inklusive der jeweiligen Verpflegung. Bei den Ferienwohnungen gelten die Preise je Wohnung pro Tag ohne Verpflegung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Kurbeitrag, der an den Beherbergungsbetrieb zu enrichten ist.
Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung /-Reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich.
Zusätzlich sind die in ständiger Rechtssprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten. Der DEHOGA informiert:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Nach der Rechtssprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 90 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung, von 80 % bei Übernachtung mit Frühstück, von 70 % bei Übernachtung mit Halbpension bzw. 60 % bei Vollpension als richtig.
- Bei Stornierungen werden in jedem Fall 15 % des Anzahlungsbetrages als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- Die Tourist-Information vermittelt lediglich zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen dem Gast und dem Beherberger zustande.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.
Hinweis:
Die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH empfiehlt rechtzeitig eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Hiermit schützen Sie sich und den Gastgeber vor unliebsamen Auseinandersetzungen. Die Formulare sind bei der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH erhältlich.


