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Informationen für Bürger und Neubürger

Bad Nenndorf Foto: M.Rode

Nützliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger in der Samtgemeinde Nenndorf

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

es gibt zahlreiche Fragen, die das tägliche Miteinander unter Nachbarn und Mitbürgern betreffen und die deshalb sehr häufig an die Verwaltung gerichtet werden.

Wir möchten an dieser Stelle einen kleinen Überblick über einige „Grundregeln“ geben, die, wenn sie von allen eingehalten werden, das Zusammenleben in unserer Samtgemeinde für alle erleichtern.

 

 

 

Rasenmähen

Rasenmähen ist in Wohngebieten grundsätzlich montags bis samstags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen nicht gestattet. Die zugelassenen Zeiten sind recht großzügig gefasst. Im Interesse einer guten Nachbarschaft ist es sicher hilfreich, mögliche Besonderheiten in Ihrer Nachbarschaft zu berücksichtigen (z.B. Kleinkinder, Schichtarbeiter, etc.)

Weitere Informationen zur Verwendung geräuschintensiver Geräte finden Sie hier. 

 

 

 

Straßenreinigung

Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern obliegt grundsätzlich die Reinigung des Gehweges vor Ihrem Grundstück, der Gosse, sowie der Straße bis zur Fahrbahnmitte. Hierzu gehört u.a. die Beseitigung von Schmutz, Laub, Unkraut und sonstigem Abfall. Die Fahrbahn einiger Straßen ist wegen des hohen Verkehrsaufkommens oder anderer Besonderheiten von der Reinigungspflicht ausgenommen. Welche dies im Einzelnen sind, können Sie der Straßenreinigungssatzung  der Samtgemeinde entnehmen. Die Reinigungspflicht für die Gehwege und Gossen bleibt hiervon allerdings unberührt.

 

 

Winterdienst

Auch, wenn kalte Winter und lang anhaltender Schneefall immer seltener werden- sollte es doch einmal schneien, sind auch Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer gefordert. Um ein weitestgehend ungefährliches Gehen auf den Gehwegen zu ermöglichen, müssen die Gehwege mindestens auf einer Breite von 1,50 m von Schnee befreit und bei Glätte mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln abgestreut werden. Salz sollten Sie beim Streuen allerdings nicht verwenden. Der Winterdienst sollte bis 09.00 Uhr erfolgt sein und, falls erforderlich, bis 20.00 Uhr wiederholt werden.

 

Haus & Garten

Wenn Sie einen Garten haben, kennen Sie sicherlich das im Frühjahr oder Herbst regelmäßig wiederkehrende Problem: Wohin mit den Gartenabfällen und dem Grünschnitt? Die Samtgemeinde Nenndorf erlaubt in der Zeit vom 15. bis 31. März und vom 15. bis
31. Oktober, jeweils freitags und samstags, das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (Brenntage).

Für das Verbrennen des Grünschnitts gibt es allerdings einige wichtige Regeln , die beachtet werden müssen, damit Ihre Nachbarn nicht zu sehr durch den entstehenden Rauch belästigt werden.

Im Übrigen müssten Sie Ihre Gartenabfälle zum Entsorgungszentrum Schaumburg in Sachsenhagen oder zur Dauerannahmestelle in Bad Nenndorf, Im Niedernfeld 9, bringen.

Grenzt Ihr Garten an eine Straße oder einen Weg, achten Sie bitte auch darauf, dass Bäume, Hecken und Sträucher nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und dadurch die Sicht auf Verkehrszeichen oder Straßenschilder, oder das Begehen der Gehwege erschweren.

 

Hunde

Haben Sie einen Hund? Dann möchten wir Sie ganz herzlich bitten, darauf zu achten, dass Ihr Hund beim Ausführen und Spazieren gehen „sein Geschäft“ nicht auf öffentlichen Gehwegen oder Grünflächen verrichtet. Sollte es sich doch einmal nicht vermeiden lassen, sollten Sie sich um die Beseitigung kümmern.

 

Im Sinne einer guten Nachbarschaft und eines harmonischen Zusammenlebens in unserer Samtgemeinde Nenndorf grüße ich Sie herzlich.

 

 

Ihr Samtgemeindebürgermeister

Bernd Reese