Zur beschleunigten Umsetzung von investiven Maßnahmen ermöglicht der Erlass „Öffentliches Auftragswesen; Beschleunigung von investiven Maßnahmen – Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für 1. Bauaufträge (VOB/A), 2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A)“ vom 04.02.2009 (sog. Wertgrenzenerlass) eine erleichterte Vergabe.
Danach dürfen Bauaufträge nach der VOB/A ohne weitere Einzelbegründung bis zu einer Wertgrenze von 1.000.0000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Wege der Beschränkten Ausschreibung und bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Wege der Freihändigen Vergabe vorgenommen werden.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A ist nach dem Wertgrenzenerlass die Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) zu beachten, bis zu der sowohl eine Beschränkte Ausschreibung als auch eine Freihändige Vergabe ohne weitere Einzelbegründung möglich sind.
Gemäß Nr. 5 des Wertgrenzenerlasses sind zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten im Anschluss an ein durchgeführtes erleichtertes Vergabeverfahren nähere Angaben zum vergebenen Auftrag im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 Euro überschreitet. Nähere Angaben zu durchgeführten Vergabeverfahren der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad nenndorf, werden hiermit veröffentlicht.