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Wahlrecht

 Wer darf in der Samtgemeinde Nenndorf an der Europawahl teilnehmen?


Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz, die am Wahltag: 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und aktuell in der Samtgemeinde Nenndorf haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

 

Wahlrecht für Deutsche im Ausland Ausland zur Europawahl am 07.06.2009

Wahlberechtigte Deutsche, die im Ausland leben und ihren letzten Wohnsitz innerhalb Deutschlands in der Samtgemeinde Nenndorf hatten, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Samtgemeinde eingetragen werden und per Briefwahl an der Europawahl am 07.06.2009 teilnehmen.

 

Der Antrag muss spätestens am 17.05.2009 im Wahlamt der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, vorliegen.

 

Antrag für Auslandsdeutsche zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis

 

Wer sich im Ausland aufhält, aber seinen Wohnsitz noch in der Samtgemeinde Nenndorf hat, wird automatisch im Wählerverzeichnis geführt. Zur Teilnahme an der Wahl müsste dann nur noch ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.


Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des

Bundeswahlleiters.

 

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2009