Wissenswertes rund um die Kur
Die Kur auf Rezept
Erholung ist die beste Medizin
Wenn Sie bereits mit dem Arzt/der Ärztin Ihres Vertrauens alle notwendigen Therapien an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben und sich die gewünschte Verbesserung einfach nicht einstellen mag, dann können Sie eine Kur beantragen.
Vom Arzt zum Antrag
Zuerst klären Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, welche Art von Kur für Sie infrage kommt: Ambulant oder stationär? Vorsorge oder Rehabilitation? Mutter-/Vater-Kind-Kur oder Kompaktkur?
Ihr Arzt kennt Ihre Krankheitsgeschichte genau und kann deshalb sehr gut einschätzen, welche Therapien und Kur-Anwendungen die beste Wirkung versprechen. Gemeinsam legen Sie dann die Ziele der Kur und deren Schwerpunkt der Behandlung und vielleicht auch gleich einen passenden Kurort fest und stellen den Kurantrag.
Der Kur- bzw. Badearzt vor Ort wird dann mit Ihnen den für Sie passenden Behandlungsplan festlegen. Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.
- Tipp: Stationäre Kuren und ambulante Rehabilitation dürfen nur besonders qualifizierte Mediziner verordnen. Fragen Sie deshalb vorher Ihren Arzt/Ihre Ärztin, ob die Berechtigung dazu vorliegt. Falls nicht, kann er/sie sicher einen Kollegen empfehlen – oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach.
Von der Begutachtung zur Bewilligung
Sobald Sie den Antrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenkasse, ob Sie alle notwendigen medizinischen Unterlagen eingeschickt haben und ob diese aussagekräftig sind. Ist das der Fall, wird eine neutrale medizinische Institution, wie z.B. der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt, Ihren Antrag prüfen. Er unterstützt die Krankenkasse dabei, sich ein Urteil zu bilden. Oft erfolgt diese Begutachtung anhand der Krankenakte und auf schriftlichem Wege, es kann aber auch eine körperliche Untersuchung angeordnet werden.
- Tipp: Sollen Sie eine Ablehnung ohne vorherige persönliche Untersuchung erhalten, können Sie in Absprache mit dem Arzt Widerspruch einlegen. Informationen und Hilfestellungen dazu erhalten Sie auch beim Deutschen Heilbäderverband e.V.
Wenn die Kur anerkannt wird, übernimmt Ihr Leistungsträger wie die Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle o.a. die Kosten für Ihre Behandlung und ggf. sogar den dazugehörigen Aufenthalt. Wie viel das genau ist, hängt von vielen Faktoren ab und wird immer individuell berechnet. Für alle gleich ist allerdings der gesetzliche Eigenanteil von 10 EUR pro Tag.
Die Kur ohne Antrag
Eine wertvolle Investition in Ihre Gesundheit
Sie können auch eine Kur machen, ohne dass Sie vorher bei der Krankenkasse einen Antrag stellen müssen. Vorsorge ist besser als Nachsorge – gönnen Sie sich ab und an eine kleine Wohlfühlpause, um Erschöpfung oder Krankheiten vorzubeugen und um fit für ein beschwingtes und langes Leben zu sein - und zu bleiben. Die deutschen Heilbäder und Kurorte verfügen über vielseitige Angebote und sind gerne bereit, Ihnen bei der Auswahl behilflich zu sein.
So erhalten Sie auch ohne Antrag einen Zuschuss von der Krankenkasse
Vorhandenes Rezept im Kurort einlösen
Sie waren in Ihrem Heimatort beim Arzt und haben bereits ein Rezept für Heilbehandlungen bekommen?
Dann können Sie sich entweder in Ihrem Wohnort einen Physiotherapeuten suchen, bei dem Sie in der Mittagspause Ihre Massage oder Fangopackung einlösen. Oder aber Sie steigern den wohltuenden Effekt erheblich und verbinden die Behandlungen mit einer kleinen Auszeit in einem Heilbad oder Kurort. Der Ausbruch aus dem Alltag, das erholsame Umfeld und viele weitere Begleitangebote vor Ort erhöhen und verlängern die Wirkung der Behandlung nachhaltig.
Die Kosten für die Anwendung übernimmt die Krankenkasse, Sie leisten nur die übliche Zuzahlung von 10 EUR pro Rezept und 10 % der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Anreise organisieren und zahlen Sie selbst
Tipp: Reservieren Sie rechtzeitig Ihre Anwendungen. Ansprechpartner sind
Therapieplanung der Landgrafklinik
Bahnhofstraße 9
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 / 702642
info@staatsbadnenndorf.de
Klinik Niedersachsen
Erwin Röver GmbH & Co. KG
Hauptstraße 59, 31542 Bad Nenndorf
Telefon 05723-707-179
info @ klinikniedersachsen.de