Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Ausflugsfahrten, Führungen und Gruppenangebote

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH (nachstehend „KurT“ abgekürzt) vereinbarten Vertrages über die Durchführung von Ausflugsfahrten und Führungen sowie Gruppeangeboten (nachstehend „Erlebnisse“ genannt).

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf die Erlebnisse der KurT als unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers. Grundlage sind die zwischen dem Kunden und der KurT getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Buchungsanfragen des Kunden können direkt vor Ort, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder online auf www.badnenndorf.de durchgeführt werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch die KurT zustande, die formlos erfolgen kann (z. B. mündlich, telefonisch). Grundlage des Angebots sind die Beschreibungen des Angebotes im Prospekt und online auf www.badnenndorf.de sowie die ergänzenden Angaben in der dem Kunden vorab zur Verfügung gestellten Buchungsgrundlage.

(2) Abweichende Angaben in der Buchungsbestätigung stellen ein neues Angebot seitens der KurT dar. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Annahme des neuen Angebotes durch den Kunden zustande.

(3) Die KurT weist darauf hin, dass aufgrund der Ausnahmeregelung des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, bei Verträgen wie dem vorliegenden das gesetzliche Widerrufsrecht keine Anwendung findet. Gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.

§ 3 ZAHLUNGEN

(1) Der vereinbarte Preis für das Erlebnis ist grundsätzlich bis zum Tag der Durchführung oder dem auf der Rechnung vermerkten Datum fällig.

(2) Wenn die KurT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht für den Kunden ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistungen.

§ 4 NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN

(1) Nimmt der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Kündigung des Vertrages und trotz Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der KurT nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt nicht, wenn die Nichtannahme von der KurT zu vertreten ist.

(2) In diesen Fällen ist die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. Die KurT hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die die KurT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

§ 5 KÜNDIGUNG DES KUNDEN

(1) Der Kunde kann den Vertrag mit der KurT nach Vertragsabschluss jederzeit formlos vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung kündigen. Aus Beweisgründen wird jedoch eine Kündigung zumindest in Textform (z.B. Mail, Fax) empfohlen.

(2) Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, bis zwei Tage vor vereinbarter Leistungserbringung, erhebt die KurT keine Stornierungsgebühr. Sollte der Kunde zum Erlebnis nicht erscheinen, ist der volle Programmpreis zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren, konkret nachzuweisenden Schadens bleibt der KurT vorbehalten.

(3) Die KurT muss sich hierbei jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die KurT muss sich darüber hinaus eine Vergütung anrechnen lassen, die die KurT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt zudem die Möglichkeit offen, der KurT nachzuweisen, dass der KurT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.

(4) Gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 6 HAFTUNG DER KURT

Gegenüber dem Kunden haftet die KurT nicht für Unfälle, Verluste, Diebstähle oder Beschädigung von Gegenständen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Erlebnissen erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 7 RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

(1) Im Falle des Nichterreichens einer ausdrücklich Vertragsbestandteil gewordenen Mindestteilnehmerzahl (Leistungsbeschreibung, Buchungsgrundlage, Printprodukte, online auf www.badnenndorf.de) kann die KurT vom Vertrag zurücktreten. Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist sind der KurT in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben. Die KurT wird dem Kunden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Nichtdurchführung des Erlebnisses unverzüglich erklären. Der vorbeschriebene Rücktritt durch die KurT ist bis maximal 2 Tage vor Leistungsbeginn zulässig.

(2) Bei einer Absage des Erlebnisses wegen Nichterreichens der Mindestteil-nehmerzahl erhält der Kunde hierauf geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

§ 8 ABSAGE WEGEN SCHLECHTWETTERVORHERSAGEN, STÜRMEN ODER ANDEREN NATURGEWALTEN

(1) Die KurT behält sich vor, aufgrund von hoher und stärkerer Regenwahr-scheinlichkeit, Stürmen, extremer Hitze, oder anderen Naturgewalten Erlebnisse 
auch kurzfristig abzusagen und nicht durchzuführen. Die Teilnehmer werden unverzüglich über die Nichtdurchführung informiert.

(2) Bei einer Absage des Erlebnisses wegen schlechter Wetterverhältnisse oder anderer Naturgewalten erhält der Kunde hierauf geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

(3) Es besteht jedoch seitens des Kunden kein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die für die Ermöglichung seiner Teilnahme vorab geleistet wurden wie z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten etc.   

§ 9 RECHTSWAHL; GERICHTSSTAND; VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

(1) Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsver-hältnis zwischen dem Kunden und der KurT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können die KurT ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

(2) Für Klagen der KurT gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der KurT vereinbart.

(3) Die KurT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die KurT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die KurT verpflichtend würde, informiert die KurT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die KurT weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

 

Gastaufnahmebedingungen

für die Vermittlung von Unterkünften

Die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH, Hauptstraße 4, 31542 Bad Nenndorf, Tel.: 05723 74 85 60, Fax: 05723 74 85 70, vermittelt als Reservierungsstelle Zimmer und Ferienunterkünfte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern, nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen ausschließlich direkt zwischen dem Gastgeber und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Gastgeber und Ihnen, nachstehend „Gast/Auftraggeber“ genannt, zustande kommenden Beherbergungsvertrages und regeln gleichzeitig die Vermittlungstätigkeit der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Beachten Sie bitte, dass diese Gastaufnahmebedingungen nur für die Vermittlung von Unterkünften gelten. Für Pauschalangebote gelten die Geschäftsbedingungen des Schaumburger Land Tourismus für die Vermittlung von Reiseleistungen.

1. ABSCHLUSS DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES, STELLUNG DER KUR- UND TOURISMUSGESELLSCHAFT STAATSBAD NENNDORF MBH

1.1 Mit der Buchung und gegebenenfalls nach einer auf Anfrage des Gastes hin erfolgten Auskunft über die Verfügbarkeit der gewünschten Unterkunft bietet der Gastgeber dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen.

1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der Gastgeber selbst oder die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH als Vertreterin des Gastgebers vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Sie wird, ausgenommen bei Buchungen, die kürzer als 3 Tage vor Belegungsbeginn erfolgen, im Regelfall schriftlich vorgenommen.

1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Die Tourist-Information der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. Sie haftet demnach nicht für die Leistungen des Gastgebers, für die Angaben zu Preisen und Leistungen. Eine etwaige Haftung der Kur- und Tourismusgellschaft Staatsbad Nenndorf mbH aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt unberührt.

2. UNVERBINDLICHE RESERVIERUNGEN (OPTION)

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die noch keinen rechtlich bindenden Beherbergungsvertrag mit dem Gast darstellen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH als Vermittlerin des Gastgebers bzw. dem Gastgeber selbst möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.

3. RÜCKTRITT UND NICHTANREISE

3.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.

3.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

3.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

3.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Gästebeitrag: Kurtaxe:

• Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
• Bei Übernachtung/Frühstück 80 %
• Bei Halbpension 70 %
• Bei Vollpension 60 %

3.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

3.6 Der Abschluss einer Reiseversicherung wird dringend empfohlen.

3.7 Soweit die Buchung über die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH erfolgte, ist die Rücktrittserklärung an diese, ansonsten direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4. PREISE/LEISTUNGEN

4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe Gästebeitrag und Kosten für Wahl- und Zusatzleistungen, soweit nicht anders angegeben.

4.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den gültigen Prospekten bzw. dem Angebot.

5. BEZAHLUNG

Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkos­ten, ist am Tage der Abreise zahlungsfällig und ausschließlich an den Gastgeber zu bezahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

6. HAFTUNG DES GASTGEBERS UND DER KUR- UND TOURISMUSGESELLSCHAFT STAATSBAD NENNDORF MBH

6.1 Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Gastgeber für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

6.2 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Kurse, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6.3. Die etwaige gesetzliche Haftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen (Gastwirtshaftung gemäß §§ 701 ff. BGB) bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

6.4 Die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Gastgeber.

7. PFLICHTEN DES KUNDEN, MITNAHME VON TIEREN, KÜNDIGUNG DURCH DEN GASTGEBER

7.1 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers (wie z. B. Schwimmbad und Sauna), soweit vorhanden, nur bestimmungsgemäß nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

7.2 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.

7.3 Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekanntgegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

7.4 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Kur- und Tourismusgellschaft Staatsbad Nenndorf mbH erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.5 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

7.6 Für die Mitnahme von Haustieren gilt:

a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.

b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

c) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 7 dieser Bedingungen.

8. VERJÄHRUNG

8.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder der Kur- und Tourismusgellschaft Staatsbad Nenndorf mbH aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers bzw. der Kur- und Tourismusgellschaft Staatsbad Nenndorf mbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

8.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber bzw. der Kur- und Tourismusgellschaft Staatsbad Nenndorf mbH als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. der Kur- und Tourismusgellschaft Staatsbad Nenndorf mbH Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Gastgeber bzw. die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf Staatsbad Nenndorf mbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

9.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber bzw. der Kur- und Tourismusgellschaft Staatsbad Nenndorf mbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sons­tige Rechtsverhältnis.

9.2 Der Gast bzw. der Auftraggeber kann den Gastgeber bzw. die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH nur an deren Sitz verklagen.

9.3 Für Klagen des Gastgebers bzw. der Kur- und Tourismus Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH gegen den Gast bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

9.4 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare und für den Gast günstigere Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

KUR- UND TOURISMUSGESELLSCHAFT STAATSBAD NENNDORF MBH

Hauptstraße 4, 31542 Bad Nenndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Lotz, Tel.: 05723 74 85 60, Fax: 05723 74 85 70, E-Mail: tourist-info@badnenndorf.de, Internet: www.
badnenndorf.de, Amtsgericht Stadthagen, HRB-Nr. 2861

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