Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit einer Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

(Stand der Erklärung: 01.06.2025)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.badnenndorf.de. Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung ist auf dem Stand des 01.06.2025. Die Einschätzung basiert auf Tests ausgewählter Seiten sowie den technischen Voraussetzungen, die durch den technischen Dienstleister neusta destination.one GmbH bereitgestellt werden.   

Nicht-barrierefreie Inhalte

Die Webseite www.badnenndorf.de wird allerdings nicht allen Kriterien nach EN 301 459 gerecht.  Manche Funktionen lassen sich aufgrund von unverhältnismäßigen Belastungen nach § 8 Absatz 4 NBGG aktuell nicht barrierefrei gestalten.

Die Tastatursteuerung ist noch nicht vollständig verfügbar, die Überschriftenhierarchien und einige Farb-Konstellationen sind noch nicht ausreichend kontrastreich.

Der Ticketshop ist aktuell nicht barrierefrei. Dokumente, Broschüren und Flyer, die wir zum Download anbieten, sind nicht barrierefrei (z.B. pdf-Dokumente nicht UA-konform). Weiterhin sind anderssprachige Wörter und Abschnitte nicht ausgezeichnet oder es gibt keine barrierefreie Fehlererkennung.

Inhalte von Dritten, auf die verwiesen wird, sind eventuell nicht barrierefrei. Darauf hat die KurT keinen Einfluss.

Die EN 301 459 wird noch durch weitere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Website ergänzt, die auch teilweise in der Prüfung berücksichtigt wurden. So liegen auf der Website noch keine barrierefreien PDFs vor (nach DIN ISO 14289-1:2016-12). 

Gründe für die Unzugänglichkeit: Wir sehen von einer barrierefreien Gestaltung vorgenannter Punkte ab bzw. führen sie schrittweise ein, weil wir durch deren barrierefreie Gestaltung derzeit nach § 9a Abs. 4 NBGG unverhältnismäßig belastet würden.

Wir arbeiten aber stetig an der Verbesserung der Barrierefreiheit des Web-Angebots www.badnenndorf.de.   

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen erfragen und die nach § 9 Abs. 2 Satz 2 und § 9a Abs. 4 Satz 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz von der Barrierefreiheit ausgenommenen Informationen in einem für sie zugänglichen Format anfordern:

Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH
Hauptstraße 4
31542 Bad Nenndorf
E-Mail: kurt@badnenndorf.de
Telefon: +49 (0) 5723 / 748 560

Hinweis für Screenreader: Unsere E-Mail-Adresse ist kurt [at] badnenndorf [punkt] de

Wir werden auf die genannten Mitteilungen, Anfragen und Anträge innerhalb eines Monats antworten. 

Schlichtungsverfahren (Durchsetzungsverfahren)

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach §9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0) 511 / 1204010

Hinweis für Screenreader: Die E-Mail-Adresse lautet schlichtungsstelle [at] ms [punkt] niedersachsen [punkt] de und die Telefonnummer lautet: [0 5 1 1 1 2 0 4 0 1 0]